ai: Jahresbericht Deutschland 2002
amnesty international
Jahresbericht 2002
DEUTSCHLAND
Amtliche Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland
Staatsoberhaupt: Johannes Rau
Regierungschef: Gerhard Schröder
Hauptstadt: Berlin
Einwohner: 82 Millionen
Amtssprache: Deutsch
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
amnesty international erhielt erneut von Vorwürfen Kenntnis, denen zufolge
Polizeibeamte Häftlinge misshandelt haben. Ein Mann kam ums Leben, nachdem
ihm zwangsweise ein Brechmittel verabreicht worden war. Ob im Zusammenhang mit
dem Tod des sudanesischen Asylbewerbers Aamir Ageeb 1999 Strafanklage erhoben
worden ist, blieb unklar. Gegen zwei Polizisten, die im Jahr 2000 einen geistig
behinderten Mann erschossen hatten, wurden weder straf- noch disziplinarrechtliche
Verfahren eingeleitet. Nach vorliegenden Meldungen befanden sich bei den Polizeibehörden
in vier Bundesländern Elektroschockwaffen in der Erprobung. Mit Besorgnis
nahm amnesty international Berichte zur Kenntnis, denen zufolge in einem Berliner
Gefängnis eine missbräuchliche Form der Zwangsmaßnahme angewandt
worden ist. Im Zusammenhang mit der Hinrichtung der Brüder Karl und Walter
LaGrand 1999 in den USA gab der Internationale Gerichtshof in Den Haag einer
Klage der Bundesrepublik Deutschland statt.
Zwischenstaatliche Organisationen
Im März befasste sich der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung
mit dem 15. periodischen Bericht der Bundesregierung über die von ihr zur
Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form
der Rassendiskriminierung ergriffenen Maßnahmen. Hauptkritikpunkte des
Ausschusses waren »wiederholte Berichte über rassistische Vorkommnisse
in Polizeiwachen und die Misshandlung von Ausländern, einschließlich
Asylbewerbern, und deutschen Staatsangehörigen ausländischer Herkunft
durch Beamte der Strafverfolgungsbehörden«. Der Ausschuss forderte
die Bundesregierung eindringlich auf, die vorhandenen Ausbildungsmaßnahmen
für diejenigen Beamten zu verstärken, die mit Angelegenheiten befasst
sind, welche Ausländer und deutsche Staatsangehörige ausländischer
Herkunft betreffen.
Vorwürfe über Misshandlungen durch die Polizei
Die Polizei sah sich erneut mit Anschuldigungen über Misshandlungen konfrontiert.
Beschwerdeführer berichteten, sie seien zumeist bei der Festnahme
wiederholt mit Fußtritten und Schlägen traktiert worden.
Polizeibeamten des Sondereinsatzkommandos wurde vorgeworfen, den 49 Jahre alten
Josef Hoss bei seiner Festnahme am 8. Dezember 2000 im nordrhein-westfälischen
St. Augustin misshandelt zu haben. Josef Hoss gab an, maskierte Polizisten hätten
ihn aus seinem Fahrzeug gezerrt und ihn mit Knüppeln, Fausthieben und Fußtritten
malträtiert, als er bereits mit gefesselten Händen am Boden lag. Unter
den mutmaßlichen Misshandlungen zog sich der 49-Jährige etliche Verletzungen
zu, unter anderem einen zweifachen Rippenbruch sowie Hautabschürfungen
und Blutergüsse im Gesicht, an Kopf und Körper und an den Gliedmaßen.
Der Rechtsanwalt von Josef Hoss beantragte im Berichtszeitraum wiederholt eine
Untersuchung des Vorfalls und forderte zugunsten seines Mandanten finanzielle
Entschädigung für die erlittenen Verletzungen.
Nach vorliegenden Meldungen hielt das Landgericht Rottweil im April die Urteile
gegen zwei Polizeibeamte aufrecht, die einen 28-jährigen Mann misshandelt
hatten. Die beiden hatten den 28-Jährigen im Februar 1999 beim Verlassen
seines Hauses festgenommen, weil sie ihn Berichten zufolge irrtümlicherweise
für einen von ihnen verfolgten Straftatverdächtigen hielten. Einer
der Polizisten packte den Mann, während der andere mit seiner Taschenlampe
wiederholt auf ihn einschlug. Das Opfer musste wegen der dabei erlittenen Verletzungen
in einer Klinik behandelt werden. Die zwei Beamten wurden zu Bewährungsstrafen
von neun beziehungsweise 14 Monaten verurteilt.
Tod in Polizeihaft
Ein 19 Jahre alter Asylbewerber aus Kamerun, in den deutschen Medien als Achid
J. bezeichnet, erlitt am 9. Dezember in einer Hamburger Klinik einen Herzstillstand
und fiel ins Koma, nachdem ihm von medizinischem Personal und Polizeibeamten
gewaltsam ein Brechmittel verabreicht worden war. Vier Tage später, am
13. Dezember, starb der unter dem Verdacht des Drogenbesitzes festgenommene
Kameruner im Krankenhaus. Eine Untersuchung seines Todes war Ende des Berichtszeitraums
noch anhängig.
Todesfall bei Abschiebung
Bei den Ermittlungen zur Aufklärung des Todes von Aamir Ageeb, eines 30-jährigen
Asylbewerbers aus dem Sudan, der Ende Mai 1999 während seiner Abschiebung
vom Frankfurter Flughafen über Kairo nach Khartum ums Leben gekommen war,
traten neue Erkenntnisse zutage. Wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel Ende
Juni berichtete, starb Aamir Ageeb an Ersticken, ausgelöst dadurch, dass
er von drei ihn begleitenden Grenzschutzbeamten auf seinem Sitz mit Kopf und
Oberkörper gewaltsam nach vorne auf die Knie gedrückt worden ist.
Es hieß, infolge des auf seinen Oberkörper ausgeübten Drucks
habe Aamir Ageeb einen mehrfachen Rippenbruch davongetragen. Ob die Ermittlungen
in dem Fall bei Jahresende abgeschlossen waren, entzog sich der Kenntnis von
amnesty international.
Schusswaffengebrauch durch die Polizei
Gegen zwei Polizeibeamte, die am 20. September 2000 in einem Waldstück
bei Ulm 21 Schüsse auf einen 28-jährigen Mann abgegeben und ihn achtmal
getroffen hatten, wurden nach vorliegenden Meldungen weder straf- noch disziplinarrechtliche
Schritte eingeleitet. Der 28-Jährige, der in einer Einrichtung für
geistig behinderte Menschen lebte und von dort ausgerückt war, hatte zum
Zeitpunkt des Vorfalls ein Spielzeuggewehr bei sich getragen. Die Sorge von
amnesty international galt dem Umstand, dass die Polizisten anscheinend unbeherrscht
auf einen Verdächtigen geschossen haben, obwohl dieser das Feuer nicht
erwiderte.
Elektroschockwaffen
Bei den Polizeibehörden in den Bundesländern Baden-Württemberg,
Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen befanden sich Berichten zufolge Elektroschockwaffen
in der Erprobung. Zu den getesteten so genannten Elektroimpuls-Geräten
zählten Taser vom Typ
M-26, aus denen mit Widerhaken versehene Pfeile abgeschossen werden können.
Die Pfeile sind an Drähten befestigt, über die es möglich ist,
Stromstöße von hoher Voltzahl abzugeben. amnesty international gab
Anlass zur Sorge, dass die Elektroschockwaffen in den vier Bundesländern
womöglich zum Einsatz kommen werden, ohne dass zuvor eine umfassende und
unabhängige Untersuchung stattgefunden hat, um Klarheit über die medizinischen
Auswirkungen dieser Technologie zu erzielen.
Missbräuchlicher Einsatz von Zwangsmitteln
Mit Sorge nahm amnesty international Berichte zur Kenntnis, denen zufolge in
der Berliner Justizvollzugsanstalt Tegel ein 46-jähriger Gefangener aus
Somalia zu Beginn des Jahres über mehrere Wochen hinweg in seiner Zelle
in Fußfesseln gehalten worden ist. Die Berliner Behörden bestätigten
Ende März entsprechende Berichte und machten geltend, der Gefangene habe
den Vollzug gestört, weshalb die Zwangsmaßnahme unvermeidbar gewesen
sei. Es hieß, der 46-Jährige habe wiederholt gegen die Türe
seiner Zelle gehämmert und sei keinen Versuchen zugänglich gewesen,
ihn davon abzubringen. Ende Februar wurde er in eine psychiatrische Klinik verlegt,
nachdem ihm in einem medizinischen Gutachten Haftunfähigkeit attestiert
worden war.
Internationaler Gerichtshof
Im Zusammenhang mit der Hinrichtung von zwei Deutschen im Jahr 1999 gab der
Internationale Gerichtshof in Den Haag am 27. Juni einer Klage der Bundesrepublik
Deutschland gegen die USA statt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die
USA gegenüber Deutschland und zwei deutschen Staatsangehörigen ihre
Verpflichtungen aus dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen
von 1963 verletzt haben, weil es die US-Behörden unterlassen hatten, die
beiden bei ihrer Festnahme über das ihnen zustehende Recht auf konsularischen
Beistand zu unterrichten. Die Brüder Karl und Walter LaGrand waren wegen
eines 1982 in Arizona verübten Raubmordes zum Tode verurteilt und im Februar
beziehungsweise März 1999 im Gefängnis von Florence in Arizona hingerichtet
worden. Die deutschen Behörden hatten erst 1992 über die Brüder
selbst von ihrer Verurteilung erfahren.